Medizinische Therapien verursachen Kosten. Das weiß jeder. Die Verträge der Krankenkassen mit den Standesverbänden der Ärzte und Zahnärzte legen einen Katalog ärztlicher und zahntechnischer Leistungen fest, der von den einzelnen Kassen dann prozentual bis komplett bezuschusst wird.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind gemessen an den heutigen medizinischen Möglichkeiten begrenzt. Dies gilt auch für private Krankenversicherungen, allerdings in nicht so eingeschränktem Maß.
Um nun dem heutigen Standard gerecht zu werden, ist jeder Arzt, der sich nicht nur auf die gesetzlich bezuschussten Therapieformen beschränken möchte, gezwungen, die über das vertraglich festgelegte Niveau hinausgehenden Kosten dem Patienten selbst in Rechnung zu stellen.
Es kann hierbei durchaus vorkommen, dass eine Privatleistung nicht nur ein komfortableres und medizinisch besseres Ergebnis bringt als die vergleichbare Kassenleistung, sondern sich obendrein – gerade wenn man die Länge der Funktionstüchtigkeit mit in die Kalkulation einbezieht - auch noch besser rechnet. |